Informationsanlass Parkraumkonzept 3. Februar 2025
Informationsanlass Parkraumkonzept 3. Februar 2025
Der Informationsanlass zum Parkraumkonzept dient der Vorinformation und der Klärung von Fragen. Die Reglemente kommen an der Einwohnergemeindeversammlung (EGV) am 10.2.25 zur Abstimmung und werden am Informationsanlass nicht mehr angepasst. Da an der EGV mehrere grosse Themen zur Abstimmung kommen, bieten wir mit diesem Informationsanlass die Möglichkeit, Unklarheiten und sonstige Fragen in aller Ruhe zu klären. Damit Sie sich vorbereiten können, finden Sie bereits jetzt die beiden vorgeschlagenen Reglemente zur Ansicht (beide PDF's finden Sie ganz unten auf dieser Seite).
Zusammenfassung:
Mit den beiden vorliegenden Reglementen soll das Parkieren sowohl nachts als auch tagsüber geregelt werden. Beide Reglemente entstanden mit der Unterstützung einer Arbeitsgruppe und wurden sowohl durch ein Verkehrsplanungsbüro wie auch durch den Kanton überprüft.
Die Erarbeitung erfolgte unter dem Grundsatz, dass für alle Einwohnenden, trotz unterschiedlicher Zonen gleichwertige Bedingungen gelten. Beide Reglemente basieren auf dem Verursacherprinzip und sollen folgendes bewirken:
- Verstärkte Nutzung von privaten Parkmöglichkeiten
- Parkplätze stehen primär Anwohnern zur Verfügung
- Besucher der Gemeindeverwaltung und der Turnhalle (z.B. Sportvereine) finden einen Parkplatz
- Einnahmen durch Parkgebühren
Das Nachtparkreglement gilt auf dem gesamten Gemeindegebiet. Zusammengefasst müssen alle Personen, die ihr Fahrzeug während mehr als zwei Tagen pro Woche auf öffentlichem Grund parkieren eine Nachtparkkarte lösen. Dies gilt von 22.00-06.00 Uhr. Damit bleibt es möglich ohne zusätzlichen Aufwand spontan Besucher (über Nacht) zu empfangen oder das eigene Auto ausnahmsweise eine Nacht auf öffentlichen Grund zu parkieren.
Für das Tagesparking gibt es zwei Zonen und 3 definierte Kostenpflichtige Parkplätze:


Folgende Parkkarten sind vorgesehen:
Parkkarten Kernzone (Zone 1)
Die Einwohner/-innen von Waldenburg und Geschäftsbetriebe mit Sitz in Waldenburg sowie gleichermassen Betroffene (zB Wochenaufenthalter/-innen) der Zone 1 können für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse eingelösten leichten Motorwagen eine Einwohnerparkkarte erwerben. (Parkkarten für Bewohner der Kernzone bei Nachweis einer fehlenden privaten Parkmöglichkeit kostenlos. Ohne Nachweis Parkkarte gegen Gebühr
Mitarbeiterparkkarten
Gewerbebetriebe mit Sitz in Waldenburg Parkkarten für ihre Beschäftigten, sofern sie nachweisen, dass sie nicht über genügend eigene Parkplätze für die Mitarbeitenden verfügen. Einzelheiten regelt der Gemeinderat in der Parkraumverordnung.
Handwerkerparkkarten
Geschäftsbetriebe, die für eine geschäftliche Tätigkeit auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, können eine Handwerkerparkkarte erwerben.
Während des ersten Jahres sind verstärkte Kontrollen geplant. Nach Ablauf des ersten Jahres wird überprüft, ob die Massnahmen zum gewünschten Effekt geführt haben. Dafür wurde die Auslastung der Parkplätze zu verschiedenen Zeiten ohne Parkraumkonzept erfasst.