Meldung / Anzeige Sterbefall

Die Gemeindeverwaltung ist für das Bestattungswesen zuständig. Jeder Todesfall, auch von Einwohnern, die ausserhalb der Gemeinde gestorben sind, ist von den nächsten Angehörigen innerhalb von 2 Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Mitzubringen sind:

- bei Tod innerhalb der Gemeinde Familienbüchlein und Todesbescheinigung des Arztes

- bei Tod ausserhalb der Gemeinde Familienbüchlein mit Eintragung des Zivilstandsamtes des Todesortes. (Hier muss der Tod zuerst dem Zivilstandsamt des Todesortes angezeigt werden.)

Weitere Infos zu Todesfällen

Informationen zu den Religionsgemeinschaften

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Religion
Religionsgemeinschaften in der Gemeinde Waldenburg

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