Zivilkreisgericht
Das Tätigkeitsgebiet des Zivilkreisgerichts umfasst die erstinstanzliche Rechtsprechung im Privatrecht, insbesondere im Familienrecht (Eheschutz: Regelung des Getrenntlebens; Scheidung; Kindesrecht), Arbeitsrecht, Mietrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht, Auftragsrecht, Haftpflichtrecht, Erbrecht und Nachbarrecht sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (vorwiegend Rechtseröffnungen und Konkurseröffnungen).