Umzug / Zuzug / Wegzug

Zuzug

Herzlich willkommen in Waldenburg. Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Zuzug persönlich am Schalter oder via eUmzug bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

 

Meldepflicht

Hauseigentümer und Zimmervermieter sind verpflichtet, sämtliche Mieterwechsel der Einwohnerkontrolle zu melden. Ebenso werden sie gebeten, sich davon zu überzeugen, dass ihre Mieter bei der Einwohnerkontrolle fristgerecht an- oder abgemeldet werden. Mit dem Formular ( Meldeformular Vermieter/Vermieterinnen von Wohnungen ) können die Hauseigentümer, Liegenschaftsverwaltungen und Zimmervermieter der Einwohnerkontrolle Waldenburg einen Mieterwechsel mitteilen. 

Ummeldung innerhalb von Waldenburg (Adressänderung innerhalb der Gemeinde Waldenburg)
 

Die neue Anschrift muss der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen persönlich oder via eUmzug mitgeteilt werden. Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:

Schweizer/innen: amtl. Ausweisdokument, neuer Mietvertrag
 

Ausländer/in: amtl. Ausweisdokument, neuer Mietvertrag und den Ausländerausweis
 

Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unseren Register austragen können, müssen Sie sich bis spätestens 14 Tagen nach Ihrem Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder via eUmzug abmelden. Bitte nehmen Sie dazu Ihren Pass / Identitätskarte oder Ihren Ausländerausweis mit und geben Sie uns Ihre Wegzugsadresse bekannt.  

Schweizerinnen und Schweizer
- amtl. Ausweisdokument
 
- Wegzugsadresse
Ausländerinnen und Ausländer (Bei Zuzug aus einer anderen Baselbieter Gemeinde):
- amtl. Ausweisdokument
 
- Ausländerausweis
- Wegzugsadresse

Abmeldung ins Ausland

Nehmen Sie rechtzeitig im voraus Kontakt mit unserer Abteilung Steuern auf. Meldepflichtigen Angehörigen der Armee oder des Zivilschutzes wird empfohlen, sich rechtzeitig im voraus über einen Auslandurlaub beim Kreiskommando respektive bei der Zivilschutzstelle zu erkundigen.

Angehörige der Armee oder des Zivilschutzes

Das Dienstbüchlein ist unter Angabe der neuen Adresse und des Wegzugsdatums an die folgende Stelle einzusenden:
Kreiskommando Liestal
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
 

Zivilschutzstelle ARGUS
Postfach 248
4416 Bubendorf

Bei Abmeldung ins Ausland siehe vorstehende Empfehlung.  

Die An-, Um-, und Abmeldung ist gebührenfrei.

eUmzug

Ab 22.09.2020 ist es möglich sich über folgenden Link an- und abzumelden: www.eumzug.swiss

Neu in der Schweiz?

Das Infoblatt "Wohnen in der Schweiz" informiert über alles Wissenswerte rund um das Thema Wohnen:

An- und Abmelden bei meiner Wohngemeinde: 

Was muss ich beachten? Informationen finden Sie hier:

Informationen der Einwohnerdienste

An- und Abmelden bei der Wohngemeinde (Informationen von ch.ch)

 

Umzug:

Umzüge innerhalb der Schweiz können persönlich in der Gemeindeverwaltung oder über eUmzug erfolgen.

Alles über den Umzug finden Sie hier .

Nichts vergessen? Eine Checkliste für den Umzug finden Sie hier .

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