Neue Richtlinien betreffend Förderung von Vereinen und anderen gemeinnützigen und kulturellen Organisationen
Der Gemeinderat will die Gemeinde als lebendige Wohngemeinde weiterentwickeln. Ein vielfältiges Kultur- und Vereinsleben trägt dazu wesentlich bei. Ihre Tätigkeiten sind wertvoll für den sozialen Zusammenhalt, für die Kinder- und Jugendförderung, für die Freizeitgestaltung aller Generationen und für die Standortattraktivität der Gemeinde. Aktive Vereine und Kulturakteurinnen/ -akteure gehören zu den Stärken unserer Gemeinde. Sie sollen gut unterstützt und gefördert werden.
Auf dieser Basis hat der Gemeinderat die Unterstützung von Vereinen und Kulturschaffenden überarbeitet und wird diese ab 2025 umsetzen.

Dieses Formular ist bis spätestens am 15. Juni des laufenden Jahres für Jahresbeiträge/Projekte/Veranstaltungen/Jubiläum des Folgejahres auf der Gemeindeverwaltung einzureichen. Für die Jahre 2025 und 2026 (Einführungsjahre) müssen die Unterlagen inkl. Statuten bis spätestens am 15. September 2025 bei der Gemeindeverwaltung eingehen.

Der Gemeinderat erlässt diese Richtlinien gestützt auf § 10 des Verwaltungs- und Organisationsreglements vom 17.9.2012.