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Trockenheit: Kanton Basel-Landschaft lockert Massnahmen per 28. August 2026

28. August 2026

Aktuelle Situation

Mit Verfügungen vom 25. und 29. Juni, 2., 13., 16., 23. und 30. Juli sowie vom 13. August 2026 hatte der Kanton Basel-Landschaft wegen der anhaltenden Trockenheit verschiedene Schutzmassnahmen für Menschen, Tiere und Umwelt erlassen. Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Lage im Siedlungsgebiet und im Offenland teilweise entspannt, auch die Wasserstände in Bächen und Flüssen haben sich erholt. Die Waldbrandgefahrenstufe wurde entsprechend auf Stufe 4 gesenkt. Der Kanton hebt deshalb einen Teil der bisherigen Massnahmen ab dem 28. August 2026, 12:00 Uhr, wieder auf.

 

Was wird per 28. August 2026, 12:00 Uhr aufgehoben

  • Absolutes Feuerverbot im Siedlungsgebiet
  • Feuer entfachen ist dort wieder unter Beachtung der nötigen Sorgfalt erlaubt.
  • Parkierverbot für Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern.
  • Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs (Birsfelden zwischen Birsmündung und Redingbrücke, sowie Muttenz und Münchenstein). Grund: sinkende Wassertemperaturen und steigende Wasserstände haben den Hitze- und Dichtestress für die Fischfauna reduziert.

 

Was weiterhin gilt (nicht aufgehoben)

  • Absolutes Feuerverbot im Wald und am Waldrand (Mindestabstand 200 Meter) – gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-Gas).
  • Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche übrigen Fliessgewässer im Kanton – ausgenommen sind einzig Rhein und Birs.
  • Absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
  • Generelles Wasserentnahmeverbot aus allen Fliessgewässern (auch bereits bewilligte Entnahmen), ausgenommen Birs und Rhein.
  • Verbot von Himmelslaternen/Heissluftballons mit offenem Feuerantrieb sowie das Wegwerfen brennender Zigaretten, anderer Raucherwaren oder Streichhölzer.

Vorsicht im Wald

Der Wald leidet weiterhin stark unter Trockenstress. Es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden – erhöhte Aufmerksamkeit bei Waldbesuchen ist geboten, allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

 

Die Lockerungen stützen sich auf die Verfügung des Kantonalen Führungsstabs vom 27. August 2026 (gestützt auf §20 Abs. 5 BSG BL) sowie auf die Verfügung Nr. 800‑2026‑105 des Amts für Wald und Wild beider Basel vom 28. August 2026. Tagesaktuelle Informationen finden sich auf der kantonalen Online-Plattform „Trockenheit".