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In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, das den hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Angehörigen einen weitreichenden Schutz vor Risiken bietet, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können.

 

Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt:

  • die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem),
  • der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls,
  • der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft,
  • die Arbeitslosenversicherung,
  • die Familienzulagen.

Diese Versicherungen leisten Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder indem sie Kosten bei Krankheit und Unfall tragen.

Weitere Informationen finden auf der Webseite www.arbeit.swiss


AHV-Gemeindezweigstelle

Sozialversicherungen für ausländische Personen

Spätestens drei Monate nach Ankunft oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz müssen Sie sich und Ihre Familie bei einer schweizerischen Krankenkasse versichern. Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in bestimmten EU-Staaten haben ein Wahlrecht, sich statt in der Schweiz im Wohnsitzland zu versichern.

Weitere Informationen zur Sozialversicherung