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Hundehaltung (An- und Abmeldung inkl. Reglement)


Als HundehalterIn sind Sie verpflichtet, Ihren Hund bei den Einwohnerdiensten an- oder abzumelden. 
(Ab Ereignisdatum innert 14 Tage.)

Hundeanmeldung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Hundes folgende Unterlagen mit:

  • Vollständig ausgefülltes Meldeformular – Hundehaltung (Formular kann auch am Schalter ausgefüllt werden)
  • Versicherungsnachweis für die Hundehaftpflichtversicherung 
  • Impfbüchlein / Pass vom Hund

Hundeabmeldung
Bei Wegzug des/der Hundehalters/-in wird der Hund automatisch per Ende Jahr abgemeldet.

Ist Ihr Hund bedauerlicherweise verstorben, so muss ein schweizer Tierarzt bzw. ein Tierärztin den Tod in der Hundedatenbank AMICUS eintragen. 

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