Als HundehalterIn sind Sie verpflichtet, Ihren Hund bei den Einwohnerdiensten an- oder abzumelden.
(Ab Ereignisdatum innert 14 Tage.)
Hundeanmeldung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Hundes folgende Unterlagen mit:
Hundeabmeldung
Bei Wegzug des/der Hundehalters/-in wird der Hund automatisch per Ende Jahr abgemeldet.
Ist Ihr Hund bedauerlicherweise verstorben, so muss ein schweizer Tierarzt bzw. ein Tierärztin den Tod in der Hundedatenbank AMICUS eintragen.
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Hundekontrollstelle | 061 965 96 00 | gemeinde@waldenburg.ch |
| Name | Download |
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