Hauptinhalt

Sterbefall / Todesfall (Meldung, Anzeige)

Die Gemeindeverwaltung ist für das Bestattungswesen zuständig. Jeder Todesfall, auch von Einwohnern, die ausserhalb der Gemeinde gestorben sind, ist von den nächsten Angehörigen innerhalb von 2 Tagen dem Zivilstandsamt Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.zu melden. Mitzubringen sind:

- bei Tod innerhalb der Gemeinde Familienbüchlein und Todesbescheinigung des Arztes

- bei Tod ausserhalb der Gemeinde Familienbüchlein mit Eintragung des Zivilstandsamtes des Todesortes. (Hier muss der Tod zuerst dem Zivilstandsamt des Todesortes angezeigt werden.)

 

Ab sofort bis auf Widerruf übernimmt Wicky & Partner Bestattungen für uns die Bearbeitung von Todesfällen. Bitte wenden Sie sich an:
Tel. 061 813 24 00 / info@wicky-partner.ch

Weitere Infos zu TodesfällenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Wegleitung Todesfall
Wegleitung Todesfall

Informationen zu den ReligionsgemeinschaftenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt