Im Zusammenhang mit der Genehmigung der Jahresrechnungen 2025 haben die
Bürgergemeinde und Einwohnergemeinde, auf Antrag der Geschäfts- und
Rechnungsprüfungskommission, die Aufarbeitung ausstehender Rechnungen und
die Berichterstattung (inkl. verjährter Forderungen) bis Ende Oktober beschlossen.
Obwohl im Zusammenhang mit der Genehmigung der Jahresrechnung solche
Änderungsanträge (Auftragserteilungen) gar nicht zulässig sind, dies haben
rechtliche Abklärungen beim Kanton bestätigt, möchte der Gemeinderat mit dem
nachfolgenden Bericht für Transparenz sorgen und über den aktuellen Stand
informieren.
Die Verwaltung hat inzwischen zahlreiche ausstehende Rechnungen und
Abrechnungen aus früheren Jahren aufgearbeitet. Im Bereich Wasser und Abwasser
konnten die offenen Fälle von ursprünglich über 200 auf 16 reduziert werden. Die
Höhe allfällig verjährter Forderungen wird durch eine externe Firma ermittelt.
Weitere Details entnehmen Sie der untenstehenden Medienmitteilung.
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| Medienmitteilung Aufarbeitung Altlasten 3. November 2026 (PDF, 211 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Aufarbeitung Altlasten 3. November 2026 |