Die meisten Bäche führen wieder genug Wasser. Die Abflussmengen liegen grösstenteils wieder über den vorgeschriebenen Mindestwassermengen, und auch für die Lebewesen im Wasser haben sich die Bedingungen verbessert.
Der Kantonale Führungsstab hat deshalb mit Verfügung vom 5. November 2026 diese Massnahmen aufgehoben:
Wasserentnahmeverbot: Das Verbot, Wasser aus Bächen und Flüssen zu entnehmen, gilt nicht mehr. Dies betrifft das Verbot für den Gemeingebrauch vom 25. Juni 2026 und die generellen Verbote vom 29. Juni, 13. Juli und 16. Juli 2026.
Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot: Die Verbote vom 25. Juni, 29. Juni und 30. Juli 2026 werden für alle Fliessgewässer im Kanton aufgehoben, ausser für Rhein und Birs.
Damit sind alle Verbote aufgehoben, die der Kanton wegen der Trockenheit angeordnet hatte.
Wichtig: Wer eine Bewilligung für eine Wasserentnahme hat, muss die Restwasserbestimmungen dieser Bewilligung weiterhin einhalten.
Der Gemeinderat Waldenburg dankt der Bevölkerung herzlich, dass sie sich in den vergangenen Monaten an die Einschränkungen gehalten hat.
Weitere Informationen:
Kanton Basel-Landschaft, Fachstelle Gewässer, Telefon 061 552 55 32, www.bl.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gemeindeverwaltung Waldenburg
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| KFS-Aufhebungsverfügung 05.11.2026_sig (PDF, 76 kB) | Download | 0 | KFS-Aufhebungsverfügung 05.11.2026_sig |
| MM Aufhebung Verbote Fliessgewässer (PDF, 112 kB) | Download | 1 | MM Aufhebung Verbote Fliessgewässer |