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Gastgewerbebetriebe / Gelegenheitswirtschaft / Freinacht (Gesuche)

 

Gebührenansätze
 

Gelegenheitswirtschaftsbewilligung

Veranstaltungen Bis 100 Personen/Plätze Fr. 50.00 / Tag
  Bis 500 Personen/Plätze Fr. 100.00 / Tag
  Bis 1'000 Personen/Plätze     Fr. 200.00 / Tag
  Ab 1'000 Personen/Plätze     Fr. 300.00 / Tag

Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden. Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.
 

Freinachtbewilligung

Freinacht Bis 01.00 Uhr  Fr. 30.00 pro Freinacht
  Bis 02.00 Uhr  Fr. 30.00 pro Freinacht
  Bis 03.00 Uhr Fr. 40.00 pro Freinacht
  Bis 04.00 Uhr Fr. 45.00 pro Freinacht
  Bis 05.00 Uhr  Fr. 50.00 pro Freinacht

 

Auflage zum Jugendschutz:
 

Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.

Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.

Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere, selbst erstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen. Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.

 

Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola, Lotto: Pass- und Patentbüro

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